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• Die Kosten für die eigene Anwaltsvertretung erster
Instanz (zweiter Instanz bei positiven Prozessaussich-
ten) übernimmt die Wirtschaftskammer Kärnten zu
100 Prozent. (Gültig bis 31.12.2013 nur für Arbeits-
rechtsschutz)
Arbeits- und Sozialrecht (Mitarbeiter siehe Seite 26)
T
05 90 90 4 - 726/727
E
Nähere Informationen:
wko.at/ktn/service
Betriebshilfe
Sie sind durch Krankheit oder einen plötzlichen Unfall
arbeitsunfähig und es ist niemand da, der Ihren Betrieb
in der Zwischenzeit weiterführt? Sie erwarten ein Baby?
Der Verein „Betriebshilfe für die Wirtschaft Kärnten“
stellt Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit* eine Ersatzarbeits-
kraft zur Verfügung. Die Betriebshilfe hilft rasch und si-
chert damit die Existenz von Kleinbetrieben in Notsitua-
tionen.
*
Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit bei mehr als 14-tägiger
Arbeitsunfähigkeit bis zum Höchstmaß von maximal 40 Arbeitsta-
gen (40 Wochenstunden) pro Kalenderjahr stellt Ihnen der Verein
„Betriebshilfe für die Wirtschaft Kärnten“ eine Ersatzarbeitskraft
zur Verfügung. Das Gesamtjahreseinkommen (versicherungspflichti-
ge und andere Einkünfte) darf eine vorgegebene und jährlich neu
angepasste Obergrenze nicht überschreiten. Die Voraussetzungen
werden nach Antragstellung durch die SVA geprüft. Während der
Mutterschutzzeit (in der Regel acht Wochen vor und acht Wochen
nach der Geburt) erhält jede Kärntner Unternehmerin die Betriebs-
hilfe kostenlos. In diesem Fall gibt es keine Einkommensgrenze.
Achtung:
Bei Inanspruchnahme der Betriebshilfe tritt kein Ruhen
des Kinderbetreuungsgeldes ein.
Roswitha Zisser
T
05 90 90 4 - 713 •
E
Nähere Informationen:
wko.at/ktn/betriebshilfe
Top-Services
ARBEITS-
UND SOZIALRECHT
Im Fall des Falles
sind Sie nicht alleine!